Logo IT-secon
Datenschutz und IT-Sicherheit ist ein muss für jedes Unternehmen

Für jedes Unternehmen gilt: Datenschutz und IT-Sicherheit!

Egal wie groß Ihr Unternehmen ist oder welche Produkte und Dienstleistungen es anbietet, Sie müssen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten.

Heutzutage ist es für die Firmen immer schwerer den umfangreichen Vorschriften des BDSG gerecht zu werden. Dazu gehört auch das Einstellen eines Datenschutzbeauftragten, der für den Schutz von personenbezogenen Daten und der IT-Sicherheit verantwortlich ist.
Das Datenschutzrecht ist als so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestattet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten!

Aufgepasst!
Ohne Datenschutzbeauftragten haftet die Geschäftsführung in vollem Umfang und es drohen Ihrem Unternehmen Geldbußen von bis zu 25.000 €. Mit unserem externen Datenschutzbeauftragten helfen wir Ihnen gerne die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und verhelfen Ihrem Unternehmen zusätzlich zu einem Wettbewerbsvorteil durch einen gestiegenen Image- und Vertrauensgewinn bei Ihren Kunden.

Wann braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Impressum
Schloß - IT Sicherheit

Schirm - Datenschutz